GECAM
Home > Über Uns > Das Unternehmen > Leistungen für Partner 

Newsletter

Aktuell und schnell informiert per Mail.
                        anmelden »

Optimale Unterstützung für unsere Vertriebspartner:

Als unabhängiger Finanzdienstleister nach §32 KWG hat sich die GECAM auf das Investmentgeschäft spezialisiert. Über 350 freie Finanzberater und -vermittler deutschlandweit vertrauen mittlerweile dem Service und den Dienstleistungen der GECAM.

Kernpunkt unseres Geschäftsmodells ist es, unseren Vermittlern den Verkauf von allen in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds zu ermöglichen und ihnen das GECAM Vermögensverwaltungskonzept mit den GECAM Adviser Funds zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich nimmt die GECAM ihren Vertriebspartnern sämtliche Routinearbeiten und Dokumentationspflichten ab und unterstützt sie in allen Vertriebsschritten. Denn mit den ständig voranschreitenden gesetzlichen Regulierungen fällt es vielen freien Finanzberatern zunehmend schwer, allen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Deshalb kümmern wir uns für unsere Partner um sämtliche Belange rund um Asset Allocation, Fondsauswahl, Auftragsabwicklung, Dokumentation, Depotkontrolle und regelmäßiges Reporting.

Was unseren Vertriebspartnern am Ende bleibt: Wieder wesentlich mehr Zeit für ihr Kerngeschäft - Professionelle Kundenberatung und Kundenbetreuung.

Die Bausteine für den professionellen Investmentvertrieb

Mit unserem Investmentdach liefern wir unseren Vermittlern alle Bausteine, die sie für einen erfolgreichen Investmentvertrieb benötigen. Sie können damit ihr komplettes Fondsgeschäft abwickeln.

Neben den verwaltungstechnischen Dienstleistungen ist im GECAM Investmentdach zum Beispiel ein enthaftendes Angebotssystem enthalten. Mittels eigens für uns entwickelter Software ist es dem Berater möglich, ein optimal auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmtes Angebot anzufertigen. Anhand des Beratungsprotokolls wird automatisch ein Angebot erstellt, das sämtliche Anforderungen des WpHG erfüllt. Da das Angebot direkt von der GECAM kommt, liegt die Haftung nicht beim Berater, sondern bei uns.

Mit dem GECAM Investmentdach ist die GECAM das einzige Finanzinstitut mit §32 KWG Zulassung, das eine Vertriebsvereinbarung mit ihren Berater schließt, sie dafür aber nicht in die Ausschließlichkeit zwingt bzw. unter ein Haftungsdach nimmt. Unsere Berater bleiben freie und unabhängige Finanzvermittler. Obwohl wir wie ein Haftungsdach die kompletten Pflichten, die das Investmentgeschäft für den Makler mit sich bringt, übernehmen und erledigen, arbeiten unsere Vermittler in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und behalten ihre Bestände.

Interesse an einer Zusammenarbeit? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. ...Kontakt

Site by: www.creationell.de