Grundsätze zur Orderausführung –
Best Execution Policy der German Capital Management AG für Privatkunden

Stand: 18.10.2022

Interner Auswahlprozess der Depotbanken gemäß Best Execution                                                                                                                                                                                                                                                           Die GECAM schafft Finanzinstrumente ausschließlich für Dritte über Depotbanken oder direkt bei der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft an. Im Rahmen der allgemeinen Verpflichtung zur Wahrung der Kundeninteressen hat die GECAM Vorkehrungen getroffen, um sicher zu stellen, dass bei Verfügungen das bestmögliche Ergebnis für den Anleger erzielt wird. Eine Weisung des Anlegers ist stets vorrangig. Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die GECAM einer Weisung des Anlegers Folge leisten. In diesem Falle ist die GECAM insoweit nicht verpflichtet, den Auftrag gemäß ihrer Ausführungsgrundsätze auszuführen. Als maßgebliche Kriterien zur Feststellung der bestmöglichen Ausführung durch die Depotbanken werden von der GECAM insbesondere die erkennbaren Faktoren Preis und Kosten, die durch die Ausführung an einem Ausführungsplatz entstehen, herangezogen. Ergänzend werden die Faktoren Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit und Abwicklungssicherheit berücksichtigt.

Verfahren zum Auswahl- und Prüfprozess der Depotbanken
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird.
Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich für Privatkunden am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt.
Zur Sicherstellung des bestmöglichen Ergebnisses für den Kunden wird die Auswahl der Abwicklungsbank nachfolgenden Kriterien getroffen:
• Konditionen
• Bei der Abwicklungsbank handelt es sich um eine ausführende Stelle, die den Status eines regulierten Instituts hat
• Zuverlässigkeit der Abwicklung
• Schnelligkeit bei der Benachrichtigung über die Ausführung des Geschäfts
Wenn die Auswahl der ausführenden Einrichtung durch den Kunden getroffen wird, z.B. durch ausdrückliche Kundenweisung für einen Auftrag oder durch Auswahl einer Depotbank auf Wunsch des Kunden, sind wir nicht verpflichtet, ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen für die Ausführung der Wertpapieraufträge auszuwählen. Dem Kunden ist bekannt, dass in diesem Fall die Verpflichtung zur bestmöglichen Auftragsausführung keine Anwendung findet und die Wertpapieraufträge unter Umständen nicht bestmöglich ausgeführt werden.

Ausgewählte Einrichtungen
Um sicherzustellen, dass das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erzielt wird, haben wir folgende Einrichtungen ausgewählt, an die wir Verfügungen erteilen oder Kundenaufträge weiterleiten:

DAB BNP Paribas
V-Bank
Moventum S.C.A.

Es ist anzumerken, dass die überwiegende Mehrzahl aller unserer Transaktionen, Transaktionen mit Investmentfonds sind, die zum Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis bei der KVG geordert werden. Somit sind die Kostenunterschiede der einzelnen Depotbanken an den Transaktionskostenmodellen festzumachen, da
Best Execution Policy der German Capital Management AG für Privatkunden diese sich unterscheiden (z.B.: Fixe Transaktionskostenpauschale gegenüber prozentual auf das Ordervolumen bezogene Transaktionskosten).
Die GECAM kommt aufgrund der Betrachtung der unterschiedlichen Transaktionskostenmodelle der Depotbanken zu dem Ergebnis, dass je nach Anlagevolumen bzw. Anlagestrategie des Kunden eine andere depotführende Bank für den Kunden zum bestmöglichen Ergebnis führen kann.
Aus den oben genannten Gründen wird die Depotbank mit ihren Ausführungsgrundsätzen bei Depoteröffnung eines neuen Vermögensverwaltungsmandats anhand des Anlagevolumens und der Strategie ausgewählt. Ausdrückliche Kundenwünsche bei der Auswahl der Depotbank werden selbstverständlich berücksichtigt.

Die GECAM weist darauf hin, dass Sie die Kauf- und Verkaufsaufträge einzelner Kunden bündeln und sie als sogenannte Block-/Sammelorder zur Ausführung bringen kann, wenn dies aufgrund von z.B.: dem Auftragsvolumen und der Art des Wertpapiers sinnvoll erscheint. Diese Zusammenfassung einzelner Orders kann für einen einzelnen Auftrag nachteilig sein. Es kann nur eine Block-/Sammelorder von der GECAM erteilt werden, sofern es unwahrscheinlich ist, dass sich dies nachteilig auf die einzelnen Kunden auswirkt.

Prüfung der Ausführungsqualität der depotführenden Banken

Die GECAM prüft regelmäßig die Ausführungsqualität der ausgewählten Depotbanken. Weiter werden in regelmäßigen Abständen die Ausführungsgrundsätze der Depotbanken angefordert und geprüft.
Es werden einmal jährlich für jede gehandelte Gattung von Finanzinstrumenten die fünf
depotführenden Banken, die das größte Handelsvolumen im Vorjahr durchgeführt haben
veröffentlicht. Die Informationen über die erreichte Ausführungsqualität werden
zusammengefasst auf der Internetseite www.gecam.de bereitgestellt.