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Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreie Dienstleistungen Anlageberatung

Anlageberatung

(§ 14 Abs.1 Nr.2 i.V.m. Anlage 3 BFSG)

Name und Anschrift des Instituts:
German Capital Management AG
Telefon: 06221 4357570

Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.

Inhaltsverzeichnis

1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

2. Zur Anlageberatung

2.1 Allgemeine Beschreibung

2.2 Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?

2.3 Was sind Finanzinstrumente?

2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung

2.4.1 Erhebung persönlicher Daten

2.4.2 Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung

2.4.3 Erteilung einer Geeignetheitserklärung

2.5 Ausführung der Empfehlung

2.6 Unsere regelmäßigen Informationen

2.7 Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages

2.8 Zu den Kosten der Anlageberatung

2.9 Wann besteht ein Widerrufsrecht?

3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite

3.3 Barrierefreiheit in der Anlageberatung

4. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde

Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:

1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?

  • Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
  • Anlageberatung
  • Anlagevermittlung
  • Abschlussvermittlung

Im Rahmen einer Anlageberatung erteilen wir Ihnen eine bestimme Empfehlung in Bezug auf ein konkretes Finanzinstrument. Die Empfehlung kann sein:

  • Kauf eines Finanzinstruments, oder
  • Verkauf eines Finanzinstruments, oder
  • Halten eines Finanzinstruments, oder
  • Abraten vom Kauf eines Finanzinstruments.

2. Zur Anlageberatung  

2.1 Allgemeine Beschreibung

Im Rahmen einer Anlageberatung erteilen wir Ihnen eine bestimme Empfehlung in Bezug auf ein konkretes Finanzinstrument. Die Empfehlung kann sein:

  • Kauf eines Finanzinstruments, oder
  • Verkauf eines Finanzinstruments, oder
  • Halten eines Finanzinstruments, oder
  • Abraten vom Kauf eines Finanzinstruments.

Sie entscheiden selbst, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht. Mit der erteilten Empfehlung ist die Anlageberatung abgeschlossen. Die Ausführung der Empfehlung zum Beispiel in Form des Kaufs des Verkaufs des Finanzinstrumentes für Ihr Wertpapierdepot ist nicht mehr Teil der Anlageberatung.

2.2 Was ist „portfoliobezogene“ Anlageberatung?

Der Normalfall der Anlageberatung bezieht sich auf ein einzelnes Finanzinstrument. Von „portfoliobezogener“ Anlageberatung spricht man, wenn Gegenstand der Empfehlung ein ganzes „Portfolio“ ist.

Das Portfolio besteht aus dem Wertpapierdepot und dem Verrechnungskonto. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind. Auf dem Verrechnungskonto sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Finanzinstrumente gekauft werden. Auf dem Verrechnungs­konto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt.

Bei der „portfoliobezogenen“ Anlageberatung wird das gesamte „Portfolio“ berücksichtigt. In der Regel werden in regelmäßigen Abständen bestimmte Anlageempfehlungen erteilt, um das gesamte Portfolio auf Ihre Bedürfnisse auszurichten. 

2.3 Was sind Finanzinstrumente?

Die Anlageberatung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Anteile an Investmentfonds und
  • Derivate.

Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Anlageberatung als Wertpapierdienstleistung sein.

2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Anlageberatung

Bei einer Anlageberatung soll die Empfehlung in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen erteilt werden.

2.4.1 Erhebung persönlicher Daten

Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:

  • Ihre finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?).
  • Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersab­sicherung).
  • Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?).
  • Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?).
  • Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?).
  • Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?).

Bevor wir mit Ihnen einen Anlageberatungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.

In dem Anlageberatungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzel­heiten geregelt.

2.4.2 Erteilung einer für Sie geeigneten Empfehlung

Auf Grundlage dieser Angaben erteilen wir Ihnen sodann eine für Sie geeignete Empfehlung. Insbesondere die Empfehlung zum Kauf und zum Halten eines Finanzinstruments muss Ihren Anlagezielen, Ihnen Nachhaltigkeitspräferenzen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Verhältnissen Rechnung tragen. Des Weiteren müssen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen so beschaffen sein, dass Sie die mit der Empfehlung verbundenen wirtschaftlichen Risiken verstehen können.

2.4.3 Erteilung einer Geeignetheitserklärung

Wir sind bei einer Anlageberatung gesetzlich verpflichtet, Ihnen für jede Empfehlung eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Darin wird erläutert, aus welchen Gründen wir die jeweilige Empfehlung für Sie als geeignet erachten.

Die Verpflichtung, eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, entfällt dann, wenn wir Sie als „professionellen Kunden“ eingestuft haben. Dies könnte in Betracht kommen, wenn Sie über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro verfügen.

2.5 Ausführung der Empfehlung

Die Ausführung der Empfehlung durch Kauf oder Verkauf gehört nicht mehr zur Anlageberatung. Sie können uns aber beauftragen, die Empfehlung für Sie auszuführen. Im Falle eines Kaufs erteilen wir der Depotbank für Sie den von Ihnen gewünschten einen Kaufauftrag. Im Falle des Verkaufs erteilen wird für Sie der Depotbank den von Ihnen gewünschten Verkaufsauftrag. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.

Diese Ausführung ist eine Anlagevermittlung oder eine Abschlussvermittlung. Hierzu stellen wir eine gesonderte Verbraucherinformation („Anlagevermittlung/Abschlussvermittlung) zur Verfügung. In der Praxis wird in diesem Falle ein kombinierter Anlageberatungs- und Anlagevermittlung/Abschlussvermittlungsvertrag geschlossen.

2.6 Unsere regelmäßigen Informationen

Grundsätzlich erhalten Sie außer der Geeignetheitserklärung keine weiteren Informationen.

Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informiert Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal) die Depotbank.

2.7 Zur Laufzeit des Anlageberatungsvertrages

Der Vertrag über die Anlageberatung hat keine feste Laufzeit. Sofern die Anlageberatung beendet werden soll, können Sie den Vertrag zum Ende des jeweiligen Kalendermonats schriftlich kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.

Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

2.8 Zu den Kosten der Anlageberatung

Über die Kosten der Anlageberatung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Erteilung der Empfehlung erhalten wir keine Vergütung. Wir erhalten von der Bank Provisionen bei ausgeführten Geschäften.

Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.

2.9 Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Anlageberatungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Anlageberatungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.

Hinweis: Auch wenn Sie Anlageberatungsvertrag widerrufen, berührt dies nicht die Ihnen bereits erteilten Empfehlungen und auch nicht die für Sie ausgeführten Käufe oder Verkäufe. Das heißt, dass die bis zum Widerruf auf Basis der erteilten Empfehlungen veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.

3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:

  • Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäfts­räumen.
  • Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
  • Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.

Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.

Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden vorvertraglichen Informationen.

Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart, der Zeilenlängen, Zeilenabstand).

3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite

Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese sind:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher, dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar sind.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur bedienbar sind.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
  • Robustheit: Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel. Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.

3.3 Barrierefreiheit in der Anlageberatung

3.3.1 Abschluss des Anlageberatungsvertrages in Textform

Der Anlageberatungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.

3.3.2 Digitaler Abschluss des Anlageberatungsvertrages

Der Anlageberatungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Anlageberatungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Er erfüllt alle Sicherheits- und Datenschutzstandards und gestaltet sich wie oben unter Ziffer 3.2 erläutert. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen werden:

  • Registrierung: Zu Beginn registrieren Sie sich auf der Online-Plattform.
  • Übermittlung des Fragebogens zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten einen Fragebogen zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagerichtlinien anzubieten.
  • Erteilung geeigneter Empfehlungen oder Anlagerichtlinien bei „portfoliobezogener“ Anlageberatung: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien.
  • Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Zustimmung zu den Empfehlungen oder vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie Anlageberatungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den Berater direkt.
  • Depoteröffnung und Beginn der Anlageberatung: Abschließend wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist.
  • Sodann beginnt die Umsetzung des Anlageberatungsvertrages mit den vereinbarten Anlagerichtlinien. Sie erhalten die jeweiligen Anlageempfehlungen.

Der digitale Onboarding-Prozess kann zu jeder Zeit unterbrochen und beliebig auf unterschiedlichen Endgeräten weiter fortgesetzt werden, ohne dabei einen Datenverlust zu erleiden.

Der digitalen Onboarding-Prozesses wird in der Regel von einem Mitarbeiter begleitet, der mit Ihnen die gesamte Strecke durchgeht und alle Einzelheiten nachvollziehbar erläutert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und verständlich. Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt werden.

3.3.3 Barrierefreiheit der Empfehlungen

Bei den einzelnen Empfehlungen gewährleisten wir Barrierefreiheit wie folgt: Im Rahmen von persönlichen Gesprächen oder in Telefonaten erläutern wir mündlich, warum wir welche Empfehlung für Sie als geeignet erachten. Sofern Empfehlungen in Textform elektronisch übermittelt werden, sind die Dokumente so beschaffen, dass diese gut lesbar sind und mit einem geeigneten Programm auch vorgelesen werden können.

3.3.4 Barrierefreiheit der Geeignetheitserklärung

Die Erklärung, warum wir die Empfehlung als für Sie geeignet erachten, wird Ihnen in der Regel in Textform (= Papier, E-Mail oder PDF) zur Verfügung gestellt.  Die Dokumente sind so beschaffen, dass diese gut lesbar sind und bei elektronischer Übermittlung mit einem geeigneten Programm auch vorgelesen werden können.

3.3.5 Barrierefreiheit der sonstigen Informationen

Auch die sonstigen Informationen und Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.

4. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie können Ihre Anliegen (zum Beispiel Beschwerden oder Anfragen) an die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) richten:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55 – 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970 E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Die „MLBF“ ist noch in Gründung. Sie nimmt Ihre Anliegen aber jetzt schon entgegen und leitet diese an die derzeit noch zuständigen Behörden der Bundesländer zur Bearbeitung weiter.