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Mitwirkungspolitik

Erklärung zu den Grundsätzen der Mitwirkungspolitik der German Capital Management AG

Stand: 01.02.2025

Vorbemerkung:

Die German Capital Management AG verfolgt eine transparente und verantwortungsvolle Mitwirkungspolitik im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 134b des Aktiengesetzes (AktG). Hierbei handelt es sich im Speziellen um die Themen Mitwirkungspolitik, den Mitwirkungsbericht und das Abstimmungsverhalten von u.a. Vermögensverwaltern bei der Anlage von Vermögen.

Innerhalb der Vermögensverwaltung der German Capital Management werden standardisierte Anlagestrategien gemanagt. Es werden im Rahmen der Vermögensverwaltung innerhalb der Anlagerichtlinien Einzelaktien für Kunden erworben. Bei diesen Titeln handelt es sich überwiegend um große Unternehmen welche eine entsprechend hohe Marktkapitalisierung aufweisen.

Durch diese Investitionen kann es vorkommen, dass die German Capital Management AG direkte Aktionärsechte für Ihre Kunden an Aktiengesellschaften erhält, sodass z.B. Stimmrechte ausgeübt werden könnten.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung üben wir jedoch keine Aktionärsrechte aus. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden Punkte:

• Stimmrechte: Wir nehmen nicht an Hauptversammlungen teil und üben keine Stimmrechte aus, die den verwalteten Vermögenswerten zugeordnet sind.
• Anträge und Abstimmungen: GECAM wird keine Anträge stellen oder an Abstimmungen teilnehmen, die im Rahmen von Hauptversammlungen oder anderen Aktionärsversammlungen stattfinden.
• Mitteilungen und Informationen: Wir werden keine Mitteilungen an die Gesellschaften senden, deren Aktien im Rahmen der Vermögensverwaltung gehalten werden.

Es wird kein jährlicher Bericht über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik erstellt, da die German Capital Management AG zu keinem Zeitpunkt Aktionärsrechte ausübt. Dies wird durch die Anlagegrundsätze innerhalb des Portfoliomanagements sichergestellt.

Diese Mitwirkungspolitik wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Anleger entspricht. Die regelmäßige, mindestens einmal jährliche Prüfung, der Anlagegrundsätze trägt zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei. Diese Erklärung wird öffentlich zugänglich gemacht und ist unter der Internetseite www.gecam.de in aktuellster Fassung nachzulesen.