Erklärung zu den Grundsätzen der Mitwirkungspolitik der German Capital Management AG

Stand: 01.01.2024

Vorbemerkung:

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie vom 12. Dezember 2019 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurden im Aktiengesetzt neue Vorgaben unter §134b erlassen, die sich speziell mit den Themen Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und das Abstimmungsverhalten von u.a. Vermögensverwaltern bei der Anlage von Vermögen in Portfoliogesellschaften beschäftigen.

Die Mitwirkungspolitik soll hierbei unter anderem folgende Punkte behandeln:

  • Die Ausübung von Aktionärsrechten
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten
  • Der Umgang mit Interessenskonflikten

Mitwirkungspolitik der German Capital Management AG:

Innerhalb der Vermögensverwaltung der German Capital Management werden standardisierte Anlagestrategien gemanagt. Hierbei werden Finanzinstrumente eingesetzt wobei der Fokus auf der Auswahl von aktiven und passiven Investmentfonds liegt.

Es werden im Rahmen der Vermögensverwaltung innerhalb der Anlagerichtlinien keine Einzelaktien für Kunden erworben. Die German Capital Management hat hierzu durch das Portfoliomanagement innerhalb der Anlagegrundsätze das sogenanntes Stock-Picking auf Einzelaktienbasis ausgeschlossen.

Durch die Investition in Investmentfonds erlangt die German Capital Management AG zu keiner Zeit direkte Aktionärsechte an Aktiengesellschaften, sodass z.B. keine Stimmrechte ausgeübt werden müssen.

Bei konstruierten Finanzinstrumenten ist ebenfalls durch die Anlagegrundsätze des Portfoliomanagements ausgeschlossen, dass in gewisse Anlageformen nicht investiert werden darf (sobald eine mögliche Auslieferung von Aktien Bestand eines konstruierten Finanzinstruments ist) um zu vermeiden, dass über einen indirekten Weg Aktionärsrechte übertragen werden.

Es wird kein jährlicher Bericht über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik erstellt, da die German Capital Management AG zu keinem Zeitpunkt Aktionärsrechte übertragen bekommt. Dies wird durch die Anlagegrundsätze innerhalb des Portfoliomanagements sichergestellt.

Die regelmäßige, mindestens einmal jährliche Prüfung, der Anlagegrundsätze trägt zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei.

Diese Erklärung wird öffentlich zugänglich gemacht und ist unter der Internetseite www.gecam.de in aktuellster Fassung nachzulesen.